Corona-Update April 2022
Gemäß den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist die Corona-Schutzverordnung NRW angepasst und sind die ehemals vorgeschriebenen Maßnahmen weitgehend zurückgenommen worden. Mit Wirkung ab dem 03.04.2022 entfallen die allgemeine Maskenpflicht sowie die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen. Masken- und Testpflichten bleiben nur in besonders sensiblen Bereichen bestehen. Die Verordnung ist zunächst gültig bis Ende April.
Für den Vereinssport, für unser Training und unsere Wettkämpfe, sind bis auf Weiteres also keine besonderen Auflagen mehr zu erfüllen. Natürlich sollten wir dennoch vorsichtig bleiben und die Empfehlungen zu Hygiene und Infektionsschutz weiter beachten.
Außerdem können zukünftig je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens von den zuständigen Behörden Hotspot-Regelungen angeordnet werden. Sollten sich die Vorgaben für unseren Sport wesentlich ändern, werden wir uns bemühen, auch an dieser Stelle wieder darüber informieren
Zunächst aber freuen wir uns, die aktuellen Lockerungen mitteilen und einer hoffentlich unbeschwerten Sommersaison entgegensehen zu können.