4. März 2021

COVID-19: Waldstadion unter Auflagen wieder nutzbar

Waldstadion Aachen

Der eine oder andere hat es sicherlich in der Zeitung gelesen: Das Waldstadion ist unter Beachtung strenger Regeln ab sofort wieder nutzbar. Nach dem gestrigen Corona-Gipfel erwarten wir in Kürze auch eine weitere Aktualisierung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Sobald uns diese vorliegt, werden wir gemeinsam mit den anderen betroffenen Leichtathletikvereinen prüfen, ob die Regelungen für das Waldstadion mit Blick auf den Vereinssport vielleicht noch einmal angepasst werden sollten. Bis dahin bitte die Hinweise in der Pressemitteilung der Stadt Aachen vom 02.03.2021 beachten, die wir hier wiedergeben:

Öffnung des Waldstadions unter Corona-Schutzbedingungen

Nach der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist seit dem 22. Februar Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen im Freien wieder erlaubt, sportliche Ausbildung im Einzelunterricht ebenfalls. Um den Bürger*innen die Möglichkeit zu bieten, wieder zu trainieren, wird das Aachener Waldstadion zu bestimmten Zeiten für Freizeitsportler*innen geöffnet.

In der Corona-Schutzverordnung sind jedoch enge Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen vorgegeben, die unbedingt eingehalten werden müssen: „Es ist schön, dass das Waldstadion unter diesen Voraussetzungen geöffnet und genutzt werden kann. Gleichzeitig weise ich jedoch auf die große Verantwortung bei der Einhaltung der Regeln hin und bitte Sie, diese konsequent zu beachten“, appelliert Susanne Schwier, Beigeordnete der Stadt Aachen für Bildung, Kultur, Schule, Jugend und Sport, an die Nutzer*innen des Angebots.

Für die Nutzung des Waldstadions gilt:
  • Sport maximal zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand unter freiem Himmel
  • Mindestabstand von 5 Metern zu anderen Sportlern einhalten
  • kein Mannschaftssport oder -training
  • Gruppen dürfen sich nicht mischen
  • Personen dürfen sich nur zur sportlichen Betätigung auf der Sportanlage aufhalten

Darüber hinaus ist es möglich, dass ein*e Trainier*in jeweils eine weitere Person trainieren darf, nicht aber mehrere Personen gleichzeitig. Auch ein Wechsel zwischen einzelnen Personen ist nicht zulässig. Und: Natürlich gelten auch alle anderen Regelungen der Corona-Schutzverordnung weiterhin.

Das Waldstadion steht der Öffentlichkeit zu folgenden Nutzungszeiten zur Verfügung:
  • Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 12.00 bis 20.00 Uhr
  • Mittwoch: 16.30 bis 20.00 Uhr
  • Samstag, Sonntag: 10.00 bis 18.00 Uhr
Den oben aufgeführten Regeln und den persönlichen Anweisungen des städtischen Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
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