12. Januar 2022

Corona-Update Jan. 2022

Neue Coronaschutzverordnung ab 13.01.2022

Auf Basis der jüngsten Beratungen der Länderchefs hat die NRW-Landesregierung die Coronaschutzverordnung erneut angepasst. Die so überarbeitete Version greift ab dem 13.01.2022 mit Gültigkeit bis zum 08.02.2022 und enthält für den Vereinssport die folgenden Vorgaben:

  • Bei der Sportausübung im Freien muss weiterhin die 2G-Regel beachtet werden.
  • In der Halle gilt nunmehr 2G+, wobei statt eines negativen Testergebnisses auch der Nachweis einer Booster-Impfung ausreicht.

Dabei sind Schülerinnen und Schüler immunisierten Personen gleichgestellt und gelten bis zum 16. Geburtstag auch ohne Nachweis als getestet. Für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahre kann der Testnachweis durch eine Schulbescheinigung ersetzt werden.

Für den genauen Wortlaut und ggf. auch kurzfristige Änderungen/Anpassungen verweisen wir auf die entsprechenden Mitteilungen des Landes NRW. Hilfreiche Informationen finden sich außerdem u.a. auf der Internetseite des Landessportbundes, der auch die angefügte Übersicht entnommen ist.

Wir hoffen, dass die Umsetzung der genannten Vorgaben keine zu große Beeinträchtigung darstellt und die Freude an unserem wunderbaren Sport nicht verlorengeht.

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