Corona-Update Nov./Dez. 2021
Nach den vorübergehenden Lockerungen im Sommer sieht die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 24.11.2021 gültigen Fassung bzw. in der Neufassung vom 03.12.2021 wieder strengere Vorgaben für den Sport vor.
- Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereinssport die 2G-Regel, egal ob drinnen oder draußen, ob in Sportanlagen oder im öffentlichen Raum, ob bei Training oder Wettkampf, und zwar sowohl für Teilnehmer als auch für Zuschauer.
- Als Ausnahme gilt für Schüler und Schülerinnen die 3G-Regel. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag gelten dabei auch ohne Nachweis als getestet. Für Schüler und Schülerinnen ab 16 Jahre kann der Testnachweis durch eine Schulbescheinigung ersetzt werden.
Die Coronaschutzverordnung erlaubt 3G außerdem für ÜL/Trainer/Betreuer. Um hier kein unnötiges Risiko einzugehen und ein klares, einheitliches Vorgehen zu haben, werden wir diese Ausnahme nicht in Anspruch nehmen, sondern geben für unsere ÜL/Trainer/Betreuer ebenfalls 2G vor.
Diese Vorgaben gelten zunächst bis zum 21.12.2021. Wir werden unsere Maßnahmen fortlaufend den jeweils geltenden Regelungen anpassen und bitten alle Beteiligten, die Umsetzung zu unterstützen und sich gemäß dieser Lage verantwortungsvoll zu verhalten. So wird es hoffentlich gemeinsam gelingen, die Pandemie in absehbarer Zeit zu überwinden.